Liebe Angelfreunde,
Der Herbst ist da und damit ändern sich für uns ein paar Bedingungen. Hier findet Ihr zusammengefasst die entsprechenden Textpassagen des WVER.
Bootsangeln:
Vom 16.11. bis 31.03. ist das Angeln vom Boot aus nur mit gültiger Winterplakette des WVER erlaubt.
Schonzeiten:
In der Zeit vom 20. Oktober bis 15. März sind die Zonen um die Bacheinmündungen bis zu 50 m seewärts und die Einmündung der Rur bis unterhalb der Erkensruhr (Obersee oberhalb der Straßenbrücke) als Schongebiet gesperrt.
Aal 01.10.-01.03.
Bachforelle 20.10.-15.03.
Felchen 15.10. – 15.01.
Seeforelle 20.10. – 15.03.
Seesaibling 20.10. – 15.03.